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Pressemitteilung

ÖDP hat Klage gegen Sperrklausel in Thüringen eingereicht

Thüringer Landtag mit nur noch drei Parteien befürchtet

Thüringer Landeswahlgesetz

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat am 12. Juni 2024 ihre Klage gegen die 5%-Sperrklausel bei Landtagswahlen in Thüringen eingereicht. Es handelt sich hierbei um das Hauptverfahren, welches den grundsätzlichen Sachverhalt beklagt. Nach der Sitzung des Landeswahlausschusses am 5. Juli will die ÖDP dann mit einem Eilantrag eine Einstweilige Anordnung zur Außerkraftsetzung der Regelungen zur 5%-Sperrklausel für die Landtagswahl am 1. September 2024 beantragen. Wesentliche Argumente der ÖDP sind, dass die Sperrklausel weder die Bildung stabiler Mehrheitsregierungen garantiert, noch den Aufstieg der als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften AfD zur etablierten Partei verhindert hat und dass weiterhin die drei letzten Europawahlen ohne Sperrklausel gezeigt haben, dass eine tatsächliche Stimmenzersplitterung in Form einer Parteienschwemme in den Parlamenten nicht erkennbar ist.

Für die Thüringer Landtagswahl am 1. September befürchten die Thüringer Öko-Demokraten, dass der Thüringer Landtag danach nur noch aus drei Parteien bestehen könnte, wenn Die Linke, SPD, B‘90/Grüne und FDP an der 5%-Sperrklausel scheitern sollten. Bis zu etwa einem Drittel der Wählerstimmen könnte dann nicht im Thüringer Landtag vertreten sein. Die AfD bekäme mehr als ein Drittel der Sitze. Insbesondere Letzteres kann nur dadurch verhindert werden, wenn möglichst viele Wählerstimmen im Thüringer Landtag vertreten sind.

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