Pressemitteilung
Die verfassungswidrige 5%-Sperrklausel gefährdet die Demokratie
Thüringer ÖDP verhalten optimistisch nach mündlicher Verhandlung
Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt nach der Verkündung des Erfolgs am 26.4.2022 im Verfahren VerfGH 17/21 anlässlich der Kreistagswahl im Wartburgkreis 2021 - Foto: ÖDP/Marius Braun
Nach der mündlichen Verhandlung am 5. März 2025 am Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar ist die Thüringer ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) bezüglich des Ausgangs des Verfahrens verhalten optimistisch. Die 5%-Sperrklausel hat in Thüringen bereits zwei Minderheitsregierungen in Folge verursacht. Auch die aktuelle Sperrminorität für die AfD hätte es ohne Sperrklausel vermutlich nicht gegeben. Zeitgleich gibt es die erste Minderheitsregierung in Sachsen. Im neu gewählten Bundestag haben AfD und Die Linke zusammen eine Sperrminorität, was nicht nur mit Blick auf die Abgrenzung der CDU ein Problem ist. Der 7. Thüringer Landtag hätte hier im Vorfeld der letzten Landtagswahl als verantwortlicher Gesetzgeber handeln müssen, da diese Entwicklung absehbar war. Diesen Standpunkt haben die Vertreter der ÖDP in der mündlichen Verhandlung noch einmal deutlich vertreten.
Aus finanziellen Gründen vertritt sich die Thüringer Landesverband der Öko-Demokraten vor Gericht selbst. Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) und sein erster Stellvertreter Stefan Schellenberg (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) sind mit dem Verlauf der mündlichen Verhandlung zufrieden. Der Landtagspräsident, also der Antragsgegner, nahm nicht an der mündlichen Verhandlung teil. Er ließ sich auch nicht durch einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin vertreten. Am 14. Mai 2025 wird das Urteil verkündet.
Dazu Truckenbrodt: „Die 5%-Sperrklauseln bevorteilen eine Gruppe von Parteien indem sie gezielt eine andere Gruppe von Parteien benachteiligen. Damit sind sie ein politisches, letztendlich sogar ein parteipolitisch motiviertes Instrument. Damit ist die Verankerung der Sperrklausel in der Thüringer Verfassung äußert kritisch zu sehen. Da diese im Widerspruch zum Grundgesetz steht, bricht sie auch den verfassungsmäßigen Grundsatz, wonach Bundesrecht Landesrecht bricht. Denn das Grundgesetz kennt keine Sperrklausel. Das Grundgesetz benennt stattdessen die Grundsätze der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien.“