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Wahlgesetzgebung

Die Wahlgesetzgebung in Thüringen weist aktuell mehrere Mängel auf. Dies erschwert es uns nicht nur als kleinere Partei an Wahlen teilzunehmen. Die Regelungen sind vielfach auch undemokratisch oder verfassungswidrig.

Seit der Diskussion um eine mögliche vorzeitige Neuwahl des Thüringer Landtags im Jahr 2021 bringen wir uns mit Stellungnahmen in die Diskussion ein und verzeichnen kleinere und größere Erfolge.

Anläßlich der Kreitagswahl am 20. Juni 2021 im Wartburgkreis und in Eisenach haben wir erstmals den Thüringer Verfassungsgerichtshof dazu eingeschaltet, da es zu dieser Wahl keine Erleichterungen auf Grund der pandemischen Lage gab. Dieses Verfahren haben wir gewonnen.

2022 und 2023 engagierten wird uns mit zwei weiteren Organstreitverfahren, sowohl bezüglich des Landes- als auch bezüglich des Kommunalwahlgesetzes.

Rundschreiben vom 11. Oktober 2023

Appell für mehr demokratische Vielfalt

Mit einem Rundschreiben vom 11. Oktober 2023 zum Themenfeld Minderheitsregierung (nicht nur) in Thüringen, 5%-Sperrklausel und Wahlgesetzgebung gehen wir auf die aktuelle politische Situation in Thüringen und auf jüngere politische und gesellschaftliche Entwicklungen ein.

Wir verbinden mit diesem Schreiben die Hoffnung, hiemit eine aus unserer Sicht dringend notwendige Diskussion anstoßen zu können.