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Pressemitteilung

Entscheidung zur Klage gegen Nichtzulassung erst nach der Bundestagswahl

ÖDP Thüringen informiert zum Sachstand bezüglich Ihrer Landesliste

Thüringer Verfassungsgerichtshof

Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt nach der Verkündung des Erfolgs am 26.4.2022 im Verfahren VerfGH 17/21 anlässlich der Kreistagswahl im Wartburgkreis 2021 - Foto: ÖDP/Marius Braun

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof teilte dem Landesverband Thüringen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) mit Schreiben vom 4. Februar 2025 mit, dass der Antrag auf ein Organstreitverfahren gegen die Nichtzulassung der Landesliste der ÖDP zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 durch den Landeswahlausschuss vom Gericht in Weimar nicht als Eilverfahren sondern als Hauptsacheverfahren behandelt wird. Demzufolge wird es dazu keine Entscheidung vor dem 23. Februar 2025 geben.

Dazu ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt: „Die Einstufung als Hauptsacheverfahren ist nachvollziehbar. Ansonsten wäre der Ablauf der Bundestagswahl hochgradig gefährdet gewesen. So wird nun in Ruhe außerhalb des Wahlverfahrens geklärt werden, ob die Entscheidung des Landeswahlausschusses, als Organ des Freistaats Thüringen, vom 24. Januar 2025 eine Missachtung der verfassungsmäßigen Prinzipien der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien darstellte, oder nicht. Für die aktuell laufende Bundestagswahl wäre noch die Anfechtung der Wahl bzw. des Wahlergebnisses denkbar. Dazu gibt es innerhalb unserer Partei aktuell noch keine allzu konkreten Überlegungen. Hierzu wäre auch der Bundesverband unserer Partei gefordert und zuständig.“

Die ÖDP wird am 23. Februar 2025 erstmals in Thüringen zu einer Bundestagswahl nicht mit der Zweitstimme wählbar sein. Lediglich 2005 verzichtete die Partei bundesweit, da eine Fusion geplant war, zugunsten der Familienpartei auf eigene Wahlantritte. Zur letzten Bundestagswahl 2021 war die ÖDP in allen Bundesländern wählbar gewesen. Diesmal ist sie in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz wählbar. Es handelt sich hierbei um drei der vier mitgliederstärksten Landesverbände der Partei.

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