Pressemitteilung
Landtagswahlgesetz für 2021 muss sofort auf den Prüfstand
Ökologisch-Demokratische Partei hat kein Verständnis für CDU-Abweichler
Nach der Entscheidung des Bundestages die Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften bei der kommenden Bundestagswahl auf 25 % zu reduzieren, fordert die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Thüringen eine sofortige Anpassung des am 31. März 2021 veröffentlichen Gesetzes für Landtagswahlen in Thüringen im Jahr 2021, welches eine Reduzierung auf lediglich 50 % beinhaltet. Dazu erklärt Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg): „Wir haben 2021 in Thüringen vor allem eine vorzeitige Neuwahl des Landtags mit einem von 15 Monaten auf effektiv lediglich drei Wochen sehr stark verkürztem Zeitraum für die Sammlung der Unterstützungsunterschriften. Diese müssen Parteien sammeln, welche noch nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind. Hier kommen die Corona bedingten Erschwernisse bei der Sammlung der Unterschriften noch oben drauf. Das heißt wir haben zeitgleich zwei Gründe, welche eine Reduzierung der Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften notwendig machen. Deshalb ist das kürzlich beschlossene Gesetz völlig unzureichend. Wir haben seitens der ÖDP auch kein Verständnis dafür, dass der Thüringer Landtag unsere Hinweise auf die ganz offensichtlich verfassungswidrige Anzahl von 250 bei regulären Neuwahlen für Direktkandidatinnen und Direktkandidaten zu sammelnde Unterstützungsunterschriften schlichtweg ignoriert hat. Ein nach wie vor gültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1961 legt hier eine Obergrenze von 0,26 % der Wahlberechtigten fest. In Thüringen liegt dieser Wert bei 0,64 %, ist also mehr als doppelt zu hoch. In den meisten anderen Bundesländern müssen für Wahlkreisvorschläge regulär lediglich 100 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden.“
Das Ankündigung von vier CDU-Landtagsabgeordneten, am 19. Juli 2021 nicht für die Auflösung des Landtags stimmen zu wollen, ist für die Thüringer Öko-Demokraten ein erneutes Zeichen für das in der CDU vorherrschende fragwürdige Verständnis für das politische Amt und die von Wählerinnen und Wählern übertragene Verantwortung. Dazu Martin Truckenbrodt: „Dieser sich anbahnende Vertragsbruch wäre ein weiteres Armutszeugnis für die Thüringer CDU. Offensichtlich hat man dort auch aus der Mark-Hauptmann-Affäre nichts gelernt. Hinzu kommt das negative Bild, welches die Thüringer Landespolitik seit mehr als 15 Monaten immer wieder abgibt. Und hierfür sind alle im Thüringer Landtag vertretenen Parteien gemeinsam verantwortlich.“