Pressemitteilung
ÖDP fordert sofortige Nachbesserung beim Landeswahlgesetz für 2021
Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge verfassungswidrig hoch
Nachdem nun die kürzlich vom Bundestag beschlossene Reduzierung der Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl auf 25 % rechtswirksam ist, erneuert die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) ihre Forderung nach einer Nachbesserung des im vergangenen März beschlossenen Landeswahlgesetzes für Landtagswahlen im Jahr 2021 in Thüringen, welches lediglich eine Reduzierung auf 50 % beinhaltet. Hier liegen mit der Corona-Situation und dem Sachverhalt des stark verkürztem Sammlungszeitraums auf Grund einer vorzeitigen Neuwahl des Landtags zeitgleich gleich zwei Gründe zur Reduzierung vor.
Die ÖDP bereitet in diesem Zusammenhang aktuell den Klageweg gegen die in Thüringen zu sammelnde Anzahl von 250 Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge (Direktkandidierende) vor. Diese sei verfassungswidrig hoch. Denn es gelte nach aktuell gültiger Rechtsprechung ein Maximalwert von 0,26 % der Wahlberechtigten der Wahlkreise. In Thüringen liegt dieser Wert für reguläre Neuwahlen hingegen, mehr als doppelt so hoch, bei 0,64 %. Selbst die reduzierte Anzahl von 125 Unterstützungsunterschriften für eine mögliche vorzeitige Neuwahl des Landtags im Jahr 2021 liege mit 0,32 % immer noch deutlich über diesem Wert.