Pressemitteilung
ÖDP präsentiert Zuschnitt neuer Landtagswahlkreise
Volksbegehren Schlanker Landtag reduziert die Anzahl der Landtagswahlkreise von 44 auf 25
Seit 6. August sammelt die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) Unterschriften für die Zulassung des Antrags für das Volksbegehren Schlanker Landtag. Die den Initiatoren von landesweiten Volksbegehren zustehende Beratung durch die Landtagsverwaltung ergab, dass die ÖDP um die Festlegung neuer Landtagswahlkreise nicht drum herumkommt. Denn diese ist nun einmal als Anlage Teil des durch das Volksbegehren geänderten Landeswahlgesetzes. Bereits zu Beginn der Planungen für das Volksbegehren hat sich die ÖDP mit dieser Frage beschäftigt, um festzustellen, welche neue Anzahl an Landtagswahlkreisen überhaupt sinnvoll machbar ist.
Die ÖDP erstellte den Zuschnitt bemessen auf die Anzahl der Wahlberechtigten zur Landtagswahl 2019. So ergibt sich für 25 Landtagswahlkreise ein Mittelwert von 69.166 Wahlberechtigten je Wahlkreis. Das Landeswahlgesetz schreibt vor, dass die Anzahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis nicht stärker als +/- 25 Prozent von diesem Mittelwert abweichen darf. Beim neuen Zuschnitt der Wahlkreise des Volksbegehrens Schlanker Landtag liegen 17 der neuen Wahlkreise nach Aussage von Landesvorsitzenden Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) sogar im Toleranzbereich +/- 15 Prozent und die restlichen acht Wahlkreise im Bereich von +/- 20 Prozent. Damit stehe dieser Vorschlag auf sicheren Füßen und sei zudem sehr nachhaltig.
Mit dem Vorschlag der Öko-Demokraten bilden zukünftig neun Landkreise und kreisfreie Städte jeweils für sich alleine einen vollständigen neuen Landtagswahlkreis. Der Wartburgkreis wird strikt in „Nordkreis“ und „Südkreis“ geteilt. Weimar und Weimar Land ergeben zusammen zwei Landtagswahlkreise. Ein kleinerer Teil des Landkreises Gotha bildet zusammen mit einem kleineren Teil der Stadt Erfurt einen gemeinsamen Wahlkreis. Der Großteil Erfurts bildet zwei weitere Landtagswahlkreise. Vier Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises kommen zum Wahlkreis des Kyffhäuserkreises, damit dieser nicht zu klein ist. Der Bundestagswahlkreis 196 südlich des Rennsteigs wird in drei Landtagswahlkreise aufgeteilt. Ilm-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt ergeben zusammen ebenfalls drei neue Landtagswahlkreise, unter Einbeziehung dreier Ortschaften aus dem Landkreis Sonneberg. Darunter befindet sich die vermeintlich landkreiswechselwillige Gemeinde Goldisthal.
Bis zum 16. September müssen 5.000 Unterschriften gesammelt werden, damit der Antrag auf ein Volksbegehren eingereicht werden kann. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Webseite unter www.schlanker-landtag.de .