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Pressemitteilung

ÖDP Thüringen: Das Volksbegehren Schlanker Landtag ist eine Verwaltungs- und Strukturreform

Zukunftsweisender Ansatz bezüglich Ausgleichs- und Überhangmandate

Aus Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens Schlanker Landtag der Thüringer ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) handelt sich bei diesem Gesetzgebungsverfahren um eine Verwaltungs- und Strukturreform. Zum einem wird der Landtag damit deutlich verkleinert, von derzeit regulär 88 auf zukünftig 60 Abgeordnete, was jährlich bis zu zehn Millionen Euro Steuergelder einspart. Die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise von derzeit 44 auf zukünftig 25 ist zudem eine Strukturreform. Weiterhin ist das künftige Übergewicht von 35 Listenmandaten gegenüber den Direktmandaten, welches die Häufigkeit von Ausgleichs- und Überhangmandaten deutlich reduziert, eine zukunftsweisende Strukturreform. Hier verweist die Thüringer ÖDP auf die aktuelle Diskussion zum möglichen neuen Bundestag, der an Stelle der regulär 598 Abgeordneten mit Ausgleichs- und Überhangmandaten dann bis zu etwa 1.000 Abgeordnete haben könnte.

ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt geht auch auf das von Rot-Rot-Grün zwischen 2014 und 2019 betriebene Vorhaben einer Verwaltungs-, Struktur-, Funktional- und Gebietsreform ein. Viel sei davon nicht übriggeblieben: Ein paar Gemeindefusionen, die Rückkreisung von Eisenach in den 1994 geschaffenen Wartburgkreis und ein paar Minireformen im Verwaltungsbereich, von denen Bürgerinnen und Bürger so gut wie nichts mitbekommen haben. Das sei das klägliche Ergebnis dieses groß angekündigten Mammutprojekts. Man habe viel zu lange und unsinnigerweise über die Kreisgebietsreform diskutiert, die zum einen Bürgerinnen und Bürger nicht wollten. Zum anderen konnte dieser keine Einsparung von Steuergeldern nachgewiesen werden, so dass man am Schluss dieser Legislaturperiode seitens der Befürworter nur noch mit einer Effizienzsteigerung argumentierte. Auch dieses Argument überzeugte nicht. Eine Effizienzsteigerung ist aus Sicht der ÖDP-Demokraten nur dann möglich, wenn man sich vom Landesverwaltungsamt und weiteren Behörden dieser Mittleren Verwaltungsebene trennt. Da hierdurch Mehrfachverwaltung entfällt, entstünde auf jeden Fall eine deutliche Einsparung an Steuergeldern. Dazu müssten deren Aufgaben zwischen Land und Kommunen aufgeteilt werden. Das Land sollte nach Möglichkeit ausschließlich wirklich landeshoheitliche Aufgaben zugewiesen bekommen. Die betreffenden Behörden müssten lediglich den entsprechenden Ministerien direkt zugeordnet werden. Auf der kommunalen Ebene sieht die ÖDP hier eine Aufwertung der vier Planungsregionen bzw. Regionalen Planungsgemeinschaften Thüringens. Hier müsse man weiterhin lediglich für mehr Transparenz und eine höhere demokratische Legitimation sorgen. Truckenbrodt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die ÖDP grundsätzlich für ein Höchstmaß an Subsidiarität, also Eigenverantwortlichkeit der Kommunen, ausspricht.

Für das Volksbegehren Schlanker Landtag hat die ÖDP bereits mehrere tausend Unterschriftsbogen verteilt. Nach wie vor können diese kostenlos auf der Internetseite www.schlanker-landtag.de bestellt werden. Entscheidend sei letztendlich, wie viele ausgefüllte Formulare dann nach dem Ende der Sammlungsfrist am 16. September zurückkommen. Das könne man aktuell noch nicht abschätzen. Die ÖDP freut sich hier deshalb weiterhin über jede aktive Unterstützung.

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