Pressemitteilung
ÖDP Thüringen: Haben CDU und CSU ein Monopol auf gemeinsame Fraktionen?
Karlsruher Richter verknüpfen 5%-Sperrklausel mit Bedingungen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli entschieden, dass die 5%-Sperrklausel mit ausgleichenden Maßnahmen, wie der Grundmandatsklausel, verknüpft sein muss. In Thüringen gibt es keine derartigen Maßnahmen. Deshalb sieht Martin Truckenbrodt, Landesvorsitzender der Thüringer ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei), die aktuellen Klagen der ÖDP gegen die 5%-Sperrklausel bei Landtagswahlen in Thüringen als bestätigt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar will noch im August, also noch vor der Landtagswahl am 1. September, eine Entscheidung treffen.
Als sehr fraglich betrachtet Truckenbrodt die Ausführungen der Karlsruher Richter zur Dauer-Fraktion von CDU und CSU im Bundestag. Zum einem werden gemeinsame Fraktionen erst nach der betreffenden Wahl gebildet. Zum anderen können auch andere Parteien, unabhängig von regionalen Differenzierungen, gemeinsame Fraktionen bilden. Die Thüringer ÖDP hat am 15. Juli verkündet, dass sie im nächsten Thüringer Landtag eine gemeinsame Fraktion mit Freie Wähler, Piratenpartei und Familienpartei anstrebe.
Die Änderung der Bundeswahlgesetzgebung zeigt grundsätzlich einen falschen Ansatz. Es wäre aus Sicht des Landesvorsitzenden der Öko-Demokraten wesentlich sinnvoller gewesen, die Anzahl der Bundestagswahlkreise einseitig zu reduzieren. In einem Bundestag mit 150 oder 200 Direktmandaten und 300 Listenmandaten käme es kaum noch zu Überhang- und Ausgleichsmandaten. Mit einer solchen Reform wären die Ursachen für die Entstehung von Überhang- und Ausgleichsmandaten deutlich abgeschwächt. Außerdem gäbe es die jetzige uneinheitliche Lösung bezüglich der Direktmandate nicht. 2021 startete die ÖDP ein Volksbegehren, welches, diesem Ansatz folgend, die Anzahl der Sitze im Thüringer Landtag von 44+44 Sitze auch 25+35 Sitze verkleinern sollte. Der Antrag auf ein Volksbegehren scheiterte damals am ersten Quorum.