Pressemitteilung
Online-Kandidaten-Nominierung praktisch nur für große Parteien anwendbar
Ökologisch-Demokratische Partei bezeichnet neues Wahlgesetz als unzureichend
Die Online-Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten sei praktisch nur für größere Parteien nutzbar, erklärt Martin Truckenbrodt, Landesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Thüringen. Da hier die finale Entscheidung schriftlich auf dem Postweg erfolgt, sei hierfür samt Auszählung ein Zeitaufwand von drei Wochen einzuplanen. Erst dann könne man mit gutem Gewissen die Erklärung von Eidesstatt abgeben, welche wiederum notwendig ist, um von den Wahlleitern die Formulare zur Sammlung der Unterstützungsunterschriften zu erhalten. Diese Verzögerung entspricht sehr genau dem effektiv zur Verfügung stehenden Zeitraum zur Sammlung der Unterstützungsunterschriften. Dieser wäre somit auf Null reduziert. Somit ist diese Regelung nur für größere Parteien anwendbar, welche keine Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Auf diesen Sachverhalt hat die ÖDP bereits mit ihrer Stellungnahme vom 23.2.2021 hingewiesen.
Die ÖDP hält weiterhin die Reduzierung der Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften für völlig unzureichend. Mit dem Umstand der vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags und den Corona bedingten Einschränkungen lägen vermutlich gleich zwei Gründe zum Reduzieren dieser Anzahl vor. Zur ebenfalls am 26.9.2021 in Mecklenburg-Vorpommern stattfindenden Landtagswahl wurde am 5.3.2021 die Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften sowohl für Wahlkreisvorschläge als auch für die Landesliste auf 30 reduziert, obwohl es sich um eine reguläre Neuwahl des dortigen Landtags mit deutlich längerem Sammlungszeitraum handelt. Dass man in Thüringen so vehement auf 500 Unterstützungsunterschriften bestehe, sei definitiv nicht im Interesse des Infektionsschutzes. Die ÖDP forderte in ihren Stellungnahmen eine Reduzierung auf 250 Unterstützungsunterschriften für die Landesliste. Die in Thüringen geforderte Anzahl an Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge seit zudem generell außergewöhnlich hoch und damit verfassungswidrig.