Pressemitteilung
Setzt die Sperrklausel-Klage den Thüringer Landtag unter Druck?
Justizministerin äußerte sich erst nach ÖDP-Stellungnahme mit Provisorium
ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt - Foto: ÖDP/Maria Strößenreuther
In ihrer vierten und letzten Stellungnahme vom 2. März 2025 zu ihrer Klage gegen die 5%-Sperrklausel-Klage bei Landtagswahlen in Thüringen ging die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) unter anderem darauf ein, dass der aktuelle 8. Thüringer Landtag offensichtlich nicht handlungsfähig ist, weil er keine Anwälte und Richter wählen kann. Dies begründet sich in der zweiten Minderheitsregierung in Folge in Thüringen und in der Sperrminorität für die AfD-Fraktion. Just am Tag der mündlichen Verhandlung zur Sperrklausel-Klage am 5. März teilte nun plötzlich Justizministerin Beate Meißner (CDU) mit, dass der alte Wahlausschuss aus dem 7. Thüringer Landtag auch im 8. Thüringer Landtag weiterarbeiten kann, sofern die Ausschussmitglieder auch schon im 7. Thüringer Landtag saßen.
Dazu ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt, wie Beate Meißner ebenfalls im Landkreis Sonneberg zuhause: „Auch dass der Thüringer Landtag keinen neuen Wahlausschuss wählen kann, zeigt die partielle Handlungsunfähigkeit des 8. Thüringer Landtags. Der Behelf der Weiternutzung des alten Wahlausschusses ist als doch äußerst fragwürdig zu betrachten. Zumindest ist das den Bürgerinnen und Bürgern nicht verkaufbar. Diese aktuelle politische Situation im Freistaat Thüringen ist der undemokratischen und unwirksamen 5%-Sperrklausel geschuldet. Ohne Sperrklausel gäbe es sehr wahrscheinlich keine Minderheitsregierung und auch keine Sperrminorität für die AfD. Dies kann nahezu als Fakt betrachtet werden. Dahingehen beruht das Argument der Vermeidung der Stimmenzersplitterung im Zusammenhang mit der Regierungsbildung und Handlungsfähigkeit der Parlamente, welches die Sperrklausel offiziell begründet, ausschließlich auf unbewiesenen Behauptungen. Der Reichstag der Niederlande widerlegt dies sehr leicht erkennbar.“