Pressemitteilung
Thüringer ÖDP zieht Organstreitverfahren zum Kommunalwahlgesetz trotz bestätigtem Reformbedarf zurück
Anzahl Unterstützungsunterschriften für Direktkandidaten bei Landtagswahlen weiter strittig
Die mündliche Verhandlung der beiden Organstreitverfahren der Thüringer ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) am 19. April zur Landes- und zur Kommunalwahlgesetzgebung brachte bereits erste Ergebnisse.
Einzelne Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes stellten beim Verfahren zur Kommunalwahlgesetzgebung deutlichen Reformbedarf fest. Die Vertreter des Thüringer Landtags, also des Antragsgegners, räumten diesen ebenfalls im Laufe der Verhandlung ein. Allerdings äußerte das Gericht erhebliche Bedenken an der formellen Zulässigkeit des Verfahrens, insbesondere in der Frage der Antragsfrist. Daraufhin zogen Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) und 1. stellvertretender Landesvorsitzender Marius Braun (Landkreis Eichsfeld) den Antrag zu diesem Verfahren zurück. Die beiden Vertreter der ÖDP hoffen nun darauf, dass der Thüringer Landtag seine Hausaufgaben macht und zumindest schon einmal die Pflicht zur Amtseintragung rechtzeitig zu den Kommunalwahlen 2024 abschafft und eine lineare Berechnung der Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften unter Berücksichtigung der zehn Unterzeichner des Wahlvorschlags einführt.
Am Verfahren zur Landeswahlgesetzgebung hält die ÖDP jedoch fest. Die Reduzierung der aktuell nicht verfassungsgemäß und im Ländervergleich sehr hohen Anzahl von 250 Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge bleibt weiterhin das erklärte Ziel der ÖDP. Nachdem sich die Thüringer ÖDP-Demokraten hierzu bereits zu drei Gesetzesinitiativen mit ihren Stellungnahmen entsprechend eingebracht haben, besitzen diese kein Verständnis für die Ignoranz dieser Eingaben seitens des Thüringer Landtags als verantwortlicher Gesetzgeber. Die ÖDP betrachtet jeden Beschluss eines Änderungsgesetzes zu einem Wahlgesetz auch als Bestätigung der nicht geänderten Regelungen. Insofern ist hier aus ihrer Sicht die sechsmonatige Antragsfrist mit Blick auf das am 22. Juni 2022 beschlossene Achte Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und dem Antrag der ÖDP vom 27. Juli 2022 eingehalten. Die Vertreter des Thüringer Landtags beriefen sich hier in der Diskussion darauf, dass die betreffenden Regelungen bereits 1993 beschlossen wurden. Das Urteil zu diesem Verfahren wird am 28. Juni verkündet werden.