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Pressemitteilung

ÖDP zur Sperrklausel-Klage: Thüringer Landtag vertritt als Antragsgegner vorrangig Parteiinteressen

Thüringer ÖDP weist auf jüngstes Urteil aus Karlsruhe hin

Martin Truckenbrodt

Martin Truckenbrodt - Foto: ÖDP/Maria Strößenreuther

Die ÖDP hat mit einer weiteren Stellungnahme vom 4. August 2024 die Stellungnahme des Thüringer Landtags vom 29. Juli 2024 erwidert und weist dabei auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 hin.

Martin Truckenbrodt, Landesvorsitzender der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) in Thüringen, erkennt in der Stellungnahme des Thüringer Landtags, als Antragsgegner, vom 29. Juli 2024 vor allem eine Vertretung der Interessen der im Thüringer Landtag vertretenen Parteien. Auf jüngere politische und gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen geht dieser gar nicht erst ein, verleugnet diese sogar. Der Thüringer Landeschef der Öko-Demokraten bezeichnet dieses Verhalten als höchst unverantwortlich und nicht dem Freistaat Thüringen und der Demokratie dienlich.

Weiterhin weist die ÖDP auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 hin. Das Gericht hat hier festgelegt, dass eine 5%-Sperrklausel nur dann zulässig ist, wenn es dazu ausgleichende Maßnahmen, z.B. eine Grundmandatsklausel, gibt. Eine Grundmandatsklausel gibt es aktuell in Thüringen für Landtagswahlen nicht, sondern nur in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein. Auch eine andere ausgleichende Maßnahme gibt es in Thüringen aktuell nicht. Truckenbrodt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Grundmandatsklausel auch nur für etablierte Parteien dienlich ist. Diese nützt faktisch nur denjenigen Parteien, deren Wahlergebnisse immer wieder um 5 Prozent herum liegen. Bei bundesweiter Betrachtung für Bundes- und Landtagswahlen sind dies aktuell Freie Wähler, FDP, B‘90/Grüne, Die Linke und SPD.

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