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Landesentwicklung

Landesentwicklungsprogramm

Das aktuell gültige und verbindliche, noch unter der letzten CDU-geführten Landesregierung entstandene, Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 weist eklatante Mängel auf. Ein gravierender Mangel zeigt sich in der Definition der Oberzentren. Derzeit gilt hierfür in Thüringen eine Mindesteinwohnerzahl von 100.000. D. h. etwa fünf Prozent der gesamten Einwohnerzahl Thüringens müssen in einer Stadt leben, damit diese Oberzentrum werden kann. In anderen Bundesländern liegt diese Mindesteinwohnerzahl bei weniger als der Hälfte dieses Wertes. Die Mindesteinwohnerzahl muss in Thüringen so weit gesenkt werden, dass es in jeder Planungsregion zumindest ein Oberzentrum gibt. Dieses kann gegebenenfalls auch von zwei oder drei benachbarten Städten gemeinsam gebildet werden.

Verwaltungs-, Funktional- und Strukturreform

Ziel muss es sein im Freistaat Thüringer von einer dreistufigen auf eine zweistufige Verwaltungsstruktur zurückzukehren. Das Landesentwicklungsamt und weitere Behörden der Mittleren Verwaltungsebene sind schrittweise aufzulösen. Nur so können Effizienz und Effektivität gesteigert und letztendlich Sach- und Personalkosten eingespart werden. Erleichtert würde dieser Schritt dadurch, dass derzeit ein sehr großer Teil der Mitarbeiter in den Verwaltungen kurz vor dem Eintritt in das Rentenalter steht. Auf der Ebene der Landesverwaltung sollten ausschließlich landeshoheitliche Aufgaben bleiben. Diesbezügliche Behörden werden dann den jeweiligen Ministerien direkt unterstellt. Alle anderen Aufgaben müssen an die Ebene der Kommunen übergeben werden. Verwaltungsleistungen sollten online beantragt und abrufbar sein. Zusätzlich sollte ein mobiles Angebot aufgebaut werden, bei dem im Bedarfsfall die Verwaltung zum Bürger kommt.

Kreisgebietsreform

Die ÖDP sieht keinen Effizienzgewinn bei der immer wieder diskutierten Schaffung größerer Landkreise. Eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit ist am sinnvollsten durch eine Aufwertung der Planungsregionen zu einer Art selbstverwalteter Verwaltungsgemeinschaften der Landkreise und kreisfreien Städte erreichbar. Eventuell macht auch je Planungsregion die Schaffung von zwei dieser Einheiten Sinn. Diese Einheiten sind als Teil der Oberen Kommunalen Ebene, der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, zu betrachten. Die Einrichtung von Regierungsbezirken oder ähnlichem, als neue Schicht und Verwaltungsebene zwischen Land und Kommunen, wäre kontraproduktiv. Diese Verwaltungsgemeinschaften werden entweder rotierend von den beteiligten Landräten und Oberbürgermeistern oder von Geschäftsführern geführt und geleitet. Oberster Souverän muss, gemäß demokratischer Prinzipien, ein Gremium bzw. Kommunalparlament aus Vertretern der Mitgliedskommunen sein. Diese Verwaltungsgemeinschaften führen zentralisiert Aufgaben aus, für die die einzelnen Kommunen nicht genug oder nicht ausreichend kompetentes Personal zur Verfügung stellen können. Insbesondere die Aufgaben, welche eine hohe Bürgernähe benötigen oder eine hohe Zahl an Verwaltungsvorgängen aufweisen, bleiben in der Zuständigkeit der Kommunen, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Landräte und Oberbürgermeister bleiben in gewohnter Weise als demokratisch legitimierte und leicht erreichbare Ansprechpartner vor Ort bestehen.

Gemeindegebietsreform

Das Prinzip der Freiwilligkeit bei Gemeindefusionen ist grundsätzlich zu befürworten. Die ÖDP kritisiert allerdings die Verwendung von prognostizierten Einwohnerzahlen als alleiniges Kriterium. Das wird oftmals der Situation im ländlichen Raum nicht sinnvoll gerecht. 

Landtagsreform – Schlanker Landtag

Aktuell sitzen im Thüringer Landtag, ohne Ausgleichs- und Überhangmandate, 44 Abgeordnete mit Direktmandat und ebenso viele mit einem Listenmandat der Parteien. Bemessen auf die Einwohnerzahl der Bundesländer sitzen damit im Thüringer Landtag etwa viermal so viele Abgeordnete wie im Landtag in Baden-Württemberg. Die Anzahl der Direktmandate im Thüringer Landtag ist deshalb aus volkswirtschaftlichen Gründen und im Zuge der sinkenden Mittel aus dem Länderfinanzausgleich dringend zu verkleinern. Optimal ist eine Gleichsetzung der Wahlkreise mit der Größe der kleineren bzw. ursprünglichen Landkreise.

Die ÖDP will die Anzahl der Wahlkreise von 44 auf 25 und die Anzahl der Listenmandate von 44 auf 35 verkleinern. Damit verringert sich die reguläre Anzahl an Landtagsabgeordneten von 88 auf 60. Dies bedeutet eine Verkleinerung des Thüringer Landtags um 32 Prozent.

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