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Verfristung

Werden neue Gesetze oder Gesetzesänderungen verabschiedet und mit deren Veröffentlichung in den Gesetzblättern gültig und wirksam, kann nur für einen begrenzten Zeitraum dagegen geklagt werden. Diese Regelung ist grundsätzlich natürlich sinnvoll, um Rechtssicherheit zu schaffen und zu gewährleisten.

Leider scheitern jedoch viele Klagen zur Wahlgesetzgebnung an dieser Verfristung. Hier wäre jedoch eine differenzierte Betrachtung und Berücksichtigung angezeigt und notwendig.

Denn Wahlen sind die wichtigste Säule unserer Parlamentarischen Demokratie. Im Gegensatz zu manchen der ersten Demokratien im antiken Griechenland werden in unserer Demokratie die Vertreter und Verantwortlichen der Judikative und der Exekutive nicht direkt vom Volk gewählt. Das gibt für unser System der Legislative und den für deren Zusammensetzung zugrundliegenden Wahlen eine besonders hohe Bedeutung.

Alleine schon deshalb, darf die gültige Wahlgesetzgebung keine verfassungswidirgen oder nicht verfassungsmäßigen Regelungen enthalten. Die Realität sieht leider, insbesondere auch in Thüringen, ganz anders aus!

Bundestag und Thüringer Landtag sind für die für Thüringen relevante Wahlgesetzgebung verantwortlich. Sie setzen sich als verantwortliche Gesetzgeber ausschließlich aus Vertretern der sogenannten etablierten Parteien. Es wäre geradezu naiv, diesen nicht eine gewisse Befangenheit zu unterstellen.

Deshalb hat die Judikative (Bundesverfassungsgericht, Thüringer Verfassungsgerichtshof) eine besondere hohe Verantwortung. Die Judikative ist hier deshalb letztendlich geradezu dazu verpflichtet, die Interessen der kleineren Parteien zu vertreten. Hier geht es auch nicht um Extra-Würste, sondern lediglich um die Einhaltung des Grundgesetzs und der Verfassung des Freistaats Thüringen.

Wahlen sind elementar entscheidend für die Gegenwart und die Zukunft. Deshalb sollten hier keine verfassungswidrigen oder nicht verfasusngsmäßigen Regelungen gültig sein oder bleiben. Deshalb darf hier der Sachverhalt der Verfristung nicht greifen, wenn es um Fragen und Aspekte der Verfassungswidrigkeit bzw. der Verfassungsmäßigkeit geht.