Kommunalwahlgesetzgebung
Die aktuelle Kommunalwahlgesetzgebung in Thüringen weist folgende Mängel auf:
- Die Unterstützungsunterschriften können nicht in Freier Sammlug gesammelt werden, sondern müssen von den Wahlberechtigten in Rathäusern abgegeben werden.
- Die Anzahl zu sammlender Unterstützungsunterschriften wird anhand der Sitze im Gemeinderat oder Kreistag berechnet. In kleineren Gemeinde hat der Gemeinderat jedoch bemessen auf die Einwohnerzhal deutlich mehr Sitze als in größeren Gemeinden.
- Bei anderen Wahlen werden zur Berechnung der Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften die Anzahlen der Wahberechtigten verwendet. So ergeben sich im Vergleich grundsätzlich höhere Zahlen und weiterhin eine Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur innerhalb des Wahlgebiets.
- Parteien werden gegenüber Wählergruppen insbesondere in kleineren Gemeinden benachteiligt, da Wählergruppen keine ordentlichen Mitgleider gemäß Vereins- und Parteienrecht aufweisen müssen.
Kreistagswahl am 20. Juni 2021 im Wartburgkreis und in Eisenach
Zur Kreistagswahl am 20. Juni 2021 im Wartburgkreis und in Eisenach gab es keine Erleicherungen auf Grund der pandemischen Lage.
So war es uns nicht mögich gewesen ausreichend Unterstützungsunterschriften für unseren Wahlvorschlag zu sammeln. Wir beantragten daraufhin ein Organgstreitverfahren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof. Das Gericht hat am 22. Juni 2022 in unserem Interesse entschieden. Das Urteil hat jedoch keine größeren Auswirkungen. Bereits im Frühjahr 2024 stehen die turnusmäßigen Neuwahlen der Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte in Thüringen an.
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Kommunalwahlen 2024
Mit Blick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2024 wendeten wir uns am 16. Juni 2022 mit einem Schreiben an den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags.
Mit einem Schreiben vom 10. August 2022 setzten wir dem Thüringer Landtag eine Frist, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten. Für den Fall der Nichteinhaltung kündigten wir den Start eines Organstreitverfahrens um Thüringer Verfassungsgerichtshof an. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.
Mit einem Schreiben vom 2. November 2022 stellten wir deshalb am Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf ein Organstreitverfahren. Das Organstreitverfahren läuft am Verfassungsgerichtshof unter dem Zeichen VerfGH 26/22.
Die mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren und einem Verfahren zur Landeswahlgesetzgebung fand am 19.4.2023 statt. Nachdem das Gericht deutlich machte, dass der Antrag nicht die Erfordernisse bezüglich der Antragsfrist erfüllt, haben wir den Antrag zurückgezogen. Das Gericht machte jedoch dem Thüringer Landtag als Gesetzgeber sehr deutlich, dass hier erheblicher Reformbedarf besteht.