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Reform der Kommunalwahlgesetzgebung

Kommunalwahlen 2024

Mit Blick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2024 wendeten wir uns am 16. Juni 2022 mit einem Schreiben an den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags.

Mit einem Schreiben vom 10. August 2022 setzten wir dem Thüringer Landtag eine Frist, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten. Für den Fall der Nichteinhaltung kündigten wir den Start eines Organstreitverfahrens um Thüringer Verfassungsgerichtshof an. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.

Mit einem Schreiben vom 2. November 2022 stellten wir deshalb am Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf ein Organstreitverfahren.  Das Organstreitverfahren läuft am Verfassungsgerichtshof unter dem Zeichen VerfGH 26/22.

Die mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren und einem Verfahren zur Landeswahlgesetzgebung fand am 19.4.2023 statt. Nachdem das Gericht deutlich machte, dass der Antrag nicht die Erfordernisse bezüglich der Antragsfrist erfüllt, haben wir den Antrag zurückgezogen. Das Gericht machte jedoch dem Thüringer Landtag als Gesetzgeber sehr deutlich, dass hier erheblicher Reformbedarf besteht.

MDR Thüringen JOURNAL vom 19.4.2023

Weiteres Vorgehen

Wir werden das Thema mit Blick auf die Kommunalwahlen 2029 weiter bearbeiten. Dazu werden wir ab 2025 erste Gespräche mit möglichen Bündnispartnern führen.