Unterstützungsunterschriften Wahlkreisvorschläge
250 Unterstützungsunterschriften sind im Ländervergleich mit deutlichem Abstand der höchste Wert in Deutschland. Der Standardwert in den meisten Bundesländern liegt bei 100 Unterstützungsunterschriften.
Drucksache 7/5040
Im Frühjahr 2022 stellte die Minderheitsregierungskoaltition (Die Linke, SPD, B'90/Grüne) einen Gesetzesvorschlag zur Änderung einer Frist im Thüringer Landeswahlgesetz (Drucksache 7/5040) vor. Diese Gesetzesinitiative ließ wieder die Beseitigung der bekannten Mängel vermissen. Wir gingen darauf in einer Stellungsnahme ein. Für den Fall der Nichtbeachtung kündigten wir ein Organstreitverfahren an. Im Zuge unserer Stellungnahme gingen wir auch auf die 5%-Sperrklausel ein, welche aus unserer Sicht unwirksam ist und damit der Demokratie mehr schadet als nützt. Volt übernahm teilweise unseren Vorschlag.
Der Vorgang in der Beteiligtentransparenz- und der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags:
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-5040/
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/process?dokumentid=85736
Organstreitverfahren VerfGH 21/22
Das am 22. Juni 2022 beschlossene Achte Gesetz zur Änderung Thüringer Landeswahlgesetzes weist nun wieder für das Landeswahlgesetz beide Mängel auf. Draufhin stellte die ÖDP mit einem Schreiben vom 27. Juli 2022 beim Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf ein Organstreitverfahren. Bis zum 14. Dezember 2022 mussten die vom Thüringer Landtag beauftragten Anwälte eine erste Stellungnahme abgegeben haben. Daraufhin haben wir eine zweite Stellungnahme abgegeben.
Die mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren und einem Verfahren zur Kommunalwahlgesetzgebnung fand am 19.4.2023 statt.
Das Urteil wurde am 28.6.2023 verkündet. Das Gericht wies den Antrag ab, weil die kritisierte Regelung bereits 1993 festlegt wurde. Somit betrachtete das Gericht den Antrag als verfristet.
MDR Thüringen JOURNAL vom 6.8.2022
MDR Thüringen JOURNAL vom 19.4.2023
MDR Thüringen Journal vom 28.6.2023
Drucksache 7/6575
Ende 2022 wurden wir vom Thüringer Landtag über einen Entwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahögesetzes informiert. Inhalt des Gesetzentwurfs ist lediglich die Anpassung des Zuschnitts einzelner Wahlkreise auf Grund veränderter Einwohnerzahlen. Wieder wurden die zwei obengenannten Mängel nicht beseitigt. Wir gaben natürlich dazu eine Stellungnahme ab.
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6575/
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/process?dokumentid=89359
Antrag auf Einstweilige Anordnung
VerfGH 15/23
Einen Antrag auf Einstweilige Anordnung zur konkreten Änderung des Wahlgesetzes vom 17.4.2023 haben wir am 2.5.2023 wieder zurückgezogen.
Weiteres Vorgehen
Wir beabsichtigen bei der Landtagswahl 2029 auf Zulassung unserer Wahlvorschläge zu klagen, wenn wir für diese mehr als 100 jedoch weniger als 250 Unterschriften sammeln konnten. Im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2024 hatte sich ein solcher Fall nicht ergeben.